Basis für die Kostenschätzung nach einem Unfall
Nach einem Autounfall ist das Gutachten für die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers wichtig. Sind Sie zum Beispiel durch Fremdverschulden an einem Verkehrsunfall beteiligt, begutachtet in der Regel ein Sachverständiger Ihr beschädigtes Fahrzeug. Der Experte schätzt die Schadenhöhe ein und kalkuliert den Wiederbeschaffungswert des Unfallwagens. Dabei handelt es sich um den Marktwert des Pkw vor dem Unfall – sprich die Summe, die der Geschädigte für ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug aufwenden müsste. Daneben ermittelt der Gutachter den Restwert des Pkw, also den Preis, den das beschädigte Auto ohne Reparatur bei Verkauf noch erzielen würde.
Mit diesen Informationen kann die Kfz-Versicherung des Verursachers die erforderlichen Reparaturen und zu erwartenden Gesamtkosten einschätzen. Auf Basis der Bewertung beurteilt der Versicherer auch, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.
Die präzise Schadensaufstellung sorgt dafür, dass der Geschädigte von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners eine angemessene Entschädigung erhält. Nicht zuletzt dient die schriftliche Dokumentation der Fahrzeugschäden als Beweismittel, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen den Unfallbeteiligten kommt.